Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Warenlieferung bzw. sonstige Leistungen an unsere Kunden, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Vorrang haben nur individuelle Vertragsabreden. Im übrigen gelten hilfsweise bei ergänzungsbedürftigen Vertragslücken die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur wirksam, soweit wir sie schriftlich ausdrücklich anerkannt haben. In jedem anderen Fall lehnen wir deren Geltung ab. Auch durch bloße Auslieferung unserer Ware erkennen wir etwaige abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners nicht an.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen (EAG) wird für die Verkaufsgeschäfte mit unseren Kunden ausgeschlossen.
Für alle unsere Verkaufsgeschäfte wird die Rechtsordnung der BRD als anwendbares Recht vereinbart, auch im internationalen Geschäftsverkehr. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand Meiningen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten ist Meiningen.
Preise
Die Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten.
Lieferung
Für unsere Verpackungsmaterialien liegen Verwertungsgarantien vor. Die Verpackung trägt ein entsprechendes Verwertungssymbol, sie wird berechnet und nicht zurückgenommen. Wünscht ein Kunde besondere Beförderungsart, z.B. Eiltransport, hat er dies vorher mitzuteilen und dafür die Mehrkosten zu tragen. Lieferungen innerhalb der EG können nur unter Angabe der steuerlichen Id.-Nr. mehrwertsteuerfrei ausgeführt werden.
Lieferzeit
Die angegebene bzw. vereinbarte Lieferzeit wird nach besten Kräften eingehalten. Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, besondere Schwierigkeiten bei der Produktion) befreien uns nach unserer Wahl von der Lieferpflicht und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit.
Wird die vereinbarte Lieferzeit schuldhaft überschritten, bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kann uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Sie muss mindestens 18 Tage betragen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Käufer gegebenenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – wenn er kein Kaufmann ist – Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm nur das Rücktrittsrecht zu.
Etwaige weitergehende Ansprüche sind für ihn ausgeschlossen. Ist der Käufer nicht Kaufmann, sind alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die nur auf fahrlässigem Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Versand
Der Versand erfolgt auf dem von uns aus günstigsten Weg unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Ware reist in allen Fällen ab unserer Versandstelle auf Gefahr des Käufers. Dieser ist verpflichtet, jede Sendung bei ihrer Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. Wir sind berechtigt, die Lieferung im Interesse und auf Rechnung des Käufers zu versichern. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, im Schadensfall zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen unverzüglich eine amtliche Tatbestandsmeldung oder eidesstattliche Erklärung über den entstandenen Verlust an die Versicherungsgesellschaft bzw. an uns zu senden. Bei Verstoß dagegen entfällt ein etwaiger Ersatzanspruch des Käufers.
Behauptet der Käufer, die bestellte Ware ganz oder teilweise nicht oder nicht richtig erhalten zu haben, trifft ihn dafür die Beweislast, wenn wir nachweisen, dass eine entsprechende Sendung zeitlich passend zu Versand aufgegeben worden ist.
Beanstandungen
Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware sowie Mehr- oder Minderlieferungen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen bei uns eingehend nach Empfang unter Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, richtet sich seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §§ 377, 378 HGB.
Schäden an Wachsmodellen auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
Gewährleistung
Zusicherungen über den Vertragsgegenstand müssen als solche bezeichnet und schriftlich gegeben werden. Für geringfügige Abweichungen der Ware von Mustern, Modellen, Katalogen oder Prospekten in Form, Farbe oder Ausstattung leisten wir nicht Gewähr. Verbesserungen der Ware durch uns nach unserer Überzeugung sind stets zulässig. Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer Kaufmann ist. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, kann der Käufer insoweit die Rückgängigmachung des Kaufes oder der Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen.
Zahlungen
Zahlungen sind als Vorauskasse bei unserer Bank eingehend zu leisten.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich im Einzelfall vor. In jedem Fall erfolgt sie immer nur zahlungshalber und bedeutet keine Stundung unserer Zahlungsansprüche. Bei Zahlung durch/über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delcredere-Abkommen, gilt unsere Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.
Diskont- und Wechselspesen u. Ä. Kosten sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Befindet sich der Käufer in Zahlungsrückstand, werden weitere Zahlungen, dann auf die Zinsen, schließlich auf etwaige Schadensersatzansprüche und zum Schluss auf die Hauptleistungen in der Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt, Besitzvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Nebenforderungen, die aus von uns getätigten oder fest vereinbarten Warenlieferungen herrühren, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum und in unserem unmittelbaren Eigenbesitz. Der Käufer darf die Waren für uns bis zu dem von uns hiermit zugelassenen Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwahren. Er ist nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Soweit die uns vom Käufer abgetretenen Forderungen unsere Zahlungsansprüche gegen ihn – unbeschadet deren Fälligkeit – um mehr als 20% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückabtretung verpflichtet. Alle vorbezeichneten Rechte hat der Käufer nur, solange er sich nicht uns gegenüber in Zahlungsverzug befindet.
Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt, ergeben Auskünfte oder andere Tatsachen eine reelle Gefährdung unserer Ansprüche aus durchgeführten oder bevorstehenden Lieferungen, so werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel, Stundungszusagen, Teilzahlungsvereinbarungen oder ähnlicher Abreden. Dies gilt auch für noch nicht beiderseits erfüllte Kaufverträge. Darüber hinaus sind wir in einem derartigen Fall berechtigt, sofort Vorauskasse oder ausreichende Sicherheiten zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, ohne dass dem Käufer deshalb Gegenansprüche entstehen.
Mit Zahlungsverzug des Käufers – gleich aus welcher Lieferung – erlischt dessen Recht zur Veräußerung der Waren, die Einziehungsermächtigung und sein Besitzrecht an allen nicht vorständig bezahlten Waren.
Ab Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Einräumung des Besitzes an unseren Waren zu verlangen und diese bei dem Käufer in dessen Geschäftsräumen aufzusuchen und wegzuschaffen. Der Käufer gestattet hiermit ausdrücklich das Betreten aller Geschäftsräume und Lagerplätze, an denen sich die Waren befinden, durch uns bzw. unseren Beauftragten. Er tritt schon jetzt etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte bezüglich unserer Waren an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ab Verzugsbeginn schuldet der Käufer Verzugszinsen von 3 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen.
Aufrechnung, Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht gegenüber unseren fälligen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung sind für einen Käufer, der Kaufmann ist, ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen verfügt.
Annahmeverzug, Rücklieferung
Die Rücklieferung von Waren durch den Kunden ist grundsätzlich und ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
Haben wir im Einzelfall einer Rücklieferung zugestimmt, muss die Ware in tadellosem Zustand bei frachtfreier Rücksendung spätestens binnen 10 Tagen nach unserer Zustimmung hier eingehen. In diesem Fall schuldet der Kunde uns für Wertminderung, entgangenen Gewinn und/oder erhöhte Aufwendungen Ersatzzahlung in Höhe von pauschal 13 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Brutto-Warenwert, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nicht nachweist, dass uns kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Verweigert der Kunde schuldhaft und endgültig ohne unsere Zustimmung die Annahme der Ware, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. In beiden Fällen schuldet der Kunde uns 22 % des Brutto-Warenwertes zuzüglich Mehrwertsteuer als Mindestbetrag unseres pauschalierten Schadens, es sei denn, er weist nach, dass uns ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist oder wir können einen höheren Schaden nachweisen. Die vorstehende Zahlungspflicht gilt neben Rechten aus Eigentum und Besitz auch dann, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befand und wir nach Ablauf einer ihm eingeräumten angemessenen Nachfrist von 8 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben.
Schlussbestimmung
Der Kaufvertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten, sofern das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt.